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TRINKGELD

Die FWG rechnet das Trinkgeld seit dem 1. Januar 2024 via Lohn ab. Das bringt drei entscheidende Vorteile:

  1. Unsere Mitarbeitenden sind damit bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit besser abgesichert

  2. Sie haben im Alter eine höhere Rente

  3. Durch den höheren Grundlohn verbessert sich die Kreditfähigkeit, sodass es für unsere Mitarbeitenden beispielsweise einfacher wird, eine Wohnung zu finden

Uns geht es um Fairness und Transparenz beim Trinkgeld, das 1:1 an unsere Mitarbeitenden geht. Selbstverständlich können Trinkgelder bei uns weiterhin in Bar oder mit Karte bezahlt werden. Die neue Regelung gilt für beides – da das Gesetz logischerweise kein Unterschied macht bei der Zahlungsmethode. Denn wir nehmen pro Jahr CHF 3.5 Mio. Trinkgeld ein und es wird geschätzt, dass es in der Schweizer Gastronomie insgesamt mehr als CHF 1 Mia. ist. Als Familienunternehmen ist es uns wichtig, in die soziale Absicherung unserer Mitarbeitenden zu investieren. Deshalb zahlen wir mit dem neuen System rund eine halbe Million Franken mehr Arbeitgeberbeiträge in die Sozialwerke ein als früher.

Die NZZ hat am 7. April und am 2. November 2024 zwei spannende Recherchen zum Thema Trinkgeld publiziert. Aufgrund der vielen Anfragen von interessierten Personen haben wir uns entschieden, unsere rechtlichen Abklärungen zu veröffentlichen. Dies auch, um aufzuzeigen, dass nicht wir als Familie Wiesner Gastronomie die Handhabung vom Trinkgeld nach unserem Gutdünken definieren oder eine Branchenlösung vorgeben, sondern wir den Anweisungen vom Bund und weiteren Ämtern folgeleisten. Diese Handhabung wurde vom Bundesrat bei der Ablehnung der Motion «Keine Versteuerung von Trinkgeld» von Nationalrat Maitre nochmals bestätigt.

Downloads:

One Pager als Zusammenfassung

Masterfile mit sämtlichen Abklärungen als Anhang

Rechtliches Gutachten zur Vereinbarkeit mit dem L-GAV des Gastgewerbes

Medienmitteilung FWG zum Entscheid des Bundesrates